Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Rodungen und Erstaufforstungen: —Untersucht am Beispiel des Bayerischen Waldgesetzes—
Source: Natur und Recht, Volume 26, Number 7, July 2004 , pp. 434-438(5)
Publisher: Springer
Abstract:
In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der UVP-Änderungsrichtlinie erfuhr das UVP-Gesetz des Bundes mit Wirkung ab 3. 8. 2001 umfangreiche Änderungen, die auch eine Anpassung zahlreicher landesrechtlicher Vorschriften erforderlich machten. So wurden mit Gesetz vom 25. 5. 2003 <Footnote ID="Fn1"> 1) Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes, des Waldgesetzes für Bayern und des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes vom 25.5.2003, BayGVBl. 2003, 325. Amtl. Begr. hierzu LT-Drs. 14/10997. </Footnote> in das Bayerische Waldgesetz neue Vorschriften eingefügt, die bestimmte Rodungen und Erstaufforstungen der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterwerfen. Im folgenden Beitrag wird am Beispiel der Rechtslage in Bayern aufgezeigt, welche Rodungen und Erstaufforstungen UVP-pflichtig sind und wie sich das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet.Document Type: Research article
DOI: http://dx.doi.org/10.1007/s10357-004-0300-x
Publication date: 2004-07-01
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- In this Subject: Law

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